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Nutzungsersatz nach Widerruf

Noch höchstrichterlich ungeklärt bleibt die rechtliche und bankbetriebswirtschaftliche Ermittlung des Nutzungsersatzes in der Rückabwicklung nach Widerruf.

Herr Dr. Thomas Ditges zum Nutzungsersatzanspruch des Darlehensnehmers als Rechtsfolge des Widerrufs des Verbraucherimmobiliardarlehensvertrags.

Weitere neuigkeiten

Salzburg Symposium 2024: Vortrag „Human Rights and Mediation“ von Prof. Dr. Renate Dendorfer-Ditges

Auf Einladung der Redaktion des Yearbook on International Arbitration & ADR trafen sich im Dezember 2024 Rechtsexperten aus aller Welt im historischen Bibliothekssaal der Paris Lodron Universität Salzburg. Unsere Partnerin Prof. Dr. Renate Dendorfer-Ditges sprach zum Thema „Human Rights and Mediation“ – zu diesem Thema veröffentlichte sie ebenfalls einen Beitrag in der aktuellen Auflage des Jahrbuchs.

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Urlaub: Hinweispflicht des Arbeitgebers

Die Handhabung von Urlaubsansprüchen wird für die Arbeitgeber zunehmend komplizierter. Nach aktueller Rechtsprechung verfallen Urlaubsansprüche nicht mehr automatisch, wenn Mitarbeitende den Urlaub nicht nehmen. Vielmehr muss der Arbeitgeber seine Mitwirkungsobliegenheiten erfüllen, damit ein Verfall überhaupt eintreten kann.

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