- Dauerberatung von Unternehmen zu laufenden individualarbeitsrechtlichen Fragestellungen, z.B. Arbeitszeit, Urlaubsregelung, Krankheit, Abmahnung oder Kündigung
- Bestandsaufnahme, Ausarbeitung von Arbeitsverträgen, Dienstverträgen, Handelsvertreterverträgen, Zielvereinbarungen, variablen Vergütungssystemen oder Stock Option Plänen
- Outsourcing, Betriebsübergang, arbeitsrechtliche Umstrukturierung
- Haustarifverträge und Arbeitnehmermitbestimmung nach Mitbestimmungs- und nach Betriebsverfassungsgesetz
- Begleitung von Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen
- Beratung von Unternehmen vor und bei Betriebsratswahlen
- Gestaltung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen
- Vertretung von Unternehmen in Streitigkeiten (Kündigungsschutz-, Vergütungsprozesse, einstweilige Verfügungen, außergerichtliche Konfliktbeilegung etc.)
- Vertretung in Einigungsstellenverfahren und Beschlussverfahren
- Zustimmungsersetzungsverfahren
- Arbeit 4.0, New Work
Die Expertise basiert auf anwaltlicher wie auf unternehmensinterner Tätigkeit, ist strategisch und von Risikomanagement getragen, sowie durch zahlreiche Veröffentlichungen belegt.