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COVID-19/Corona – Information an unsere Mandanten

DITGES setzt die fachlichen und die behördlichen Empfehlungen zur Hemmung der Verbreitung von COVID-19 zum Schutz von Mitarbeitern, Mandanten und Bevölkerung um.

Gleichzeitig steht die Kanzlei den Mandanten mit absoluter Normalität und voller Reaktionsfähigkeit zur Verfügung, teils vor Ort, teils in Telearbeit.

Persönliche Treffen werden nach Möglichkeit telefonisch bzw. durch Web-/Videokonferenzen ersetzt.

Die Übermittlung von Unterlagen wird möglichst elektronisch erbeten, ansonsten nach Abstimmung im Einzelfall in gewohnter Weise.

Die Maßnahmen werden situationsgerecht anzupassen sein.

Dr. Thomas Ditges, 17.03.2020

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Auf Einladung der Redaktion des Yearbook on International Arbitration & ADR trafen sich im Dezember 2024 Rechtsexperten aus aller Welt im historischen Bibliothekssaal der Paris Lodron Universität Salzburg. Unsere Partnerin Prof. Dr. Renate Dendorfer-Ditges sprach zum Thema „Human Rights and Mediation“ – zu diesem Thema veröffentlichte sie ebenfalls einen Beitrag in der aktuellen Auflage des Jahrbuchs.

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Urlaub: Hinweispflicht des Arbeitgebers

Die Handhabung von Urlaubsansprüchen wird für die Arbeitgeber zunehmend komplizierter. Nach aktueller Rechtsprechung verfallen Urlaubsansprüche nicht mehr automatisch, wenn Mitarbeitende den Urlaub nicht nehmen. Vielmehr muss der Arbeitgeber seine Mitwirkungsobliegenheiten erfüllen, damit ein Verfall überhaupt eintreten kann.

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