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„Wer rechnen kann, muss rechnen.“

Gegen die geschlossene deutsche Rechtsprechung stellt DITGES das Feststellungsinteresse wieder in den Vordergrund.

Nunmehr BGH 24.01.2017 – XI ZR 183/15, 21.02.2017 – XI ZR 467/15 and 14.03.2017 – XI ZR 442/16.

Herr Dr. Thomas Ditges über das prozessuale Feststellungsinteresse zur Widerruflichkeit des Verbraucherdarlehens.

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