Noch höchstrichterlich ungeklärt bleibt die rechtliche und bankbetriebswirtschaftliche Ermittlung des Nutzungsersatzes in der Rückabwicklung nach Widerruf.
Herr Dr. Thomas Ditges zum Nutzungsersatzanspruch des Darlehensnehmers als Rechtsfolge des Widerrufs des Verbraucherimmobiliardarlehensvertrags.
GbR mit Grundbesitz – Auf ins Gesellschaftsregister?
Die Rede ist von der „eGbR“, der eingetragenen Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Denn das am 01.01.2024 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) ermöglicht einer GbR, sich in das neu geschaffene Gesellschaftsregister eintragen zu lassen (§ 707 BGB).