Prof. Dr. Dendorfer-Ditges hat einen Lehrauftrag für Verhandlungsführung und Verhandlungsmanagement an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) im Oktober 2022.
Urlaub: Hinweispflicht des Arbeitgebers
Die Handhabung von Urlaubsansprüchen wird für die Arbeitgeber zunehmend komplizierter. Nach aktueller Rechtsprechung verfallen Urlaubsansprüche nicht mehr automatisch, wenn Mitarbeitende den Urlaub nicht nehmen. Vielmehr muss der Arbeitgeber seine Mitwirkungsobliegenheiten erfüllen, damit ein Verfall überhaupt eintreten kann.