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Krisenfrüherkennungssystem

Für Geschäftsführungsorgane hat der Gesetzgeber etwas Neues eingeführt. Das Unternehmensstabilisierungs- und
-restrukturierungsgesetz (StaRUG) verpflichtet zur Organisation der Krisenfrüherkennung. Das System soll existenzbetont Risiken der GmbH frühzeitig erfassen, um Unternehmen und Gläubiger zu schützen. Wird aufgrund von Informationen aus diesem System eine Krise erkennbar, muss die Geschäftsleitung rechtzeitig geeignete Gegenmaßnahmen ergreifen, im Zweifel Rat von Experten einholen. Bei Unterlassen drohen strafrechtliche und zivilrechtliche Risiken.

 Zur Struktur des Systems bestehen keine gesetzlichen Vorgaben. Nahe liegt die Anlehnung an die aktienrechtlichen Pflichten des AG-Vorstands. Hier vermittelt die Verlautbarung des Instituts der Wirtschaftsprüfer PS 340 n. F. eine Orientierung hinsichtlich Risikoidentifikation, -bewertung, -steuerung und -kommunikation. Neben die Einrichtung des Systems tritt die Notwendigkeit laufender Weiterführung und Überwachung.

 

Ergänzende Pflichten können Ihre Berater treffen.

 

Zu vertiefender Betrachtung stehen wir zur Verfügung. 

 

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