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Hinweispflicht des Steuerberaters zum Insolvenzantrag

Wegweisend ist die Klärung der Beraterpflichten im Grundsatzurteil BGH vom 07.03.2013 – IX ZR 64/12 und der umstrittenen Modifikation in BGH vom 26.01.2017 – IX ZR 285/14 (siehe Ditges, NWB 2013, 1422).

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Mit der Legalisierung von Cannabis ist Erwachsenen seit dem 1.4.2024 an ihrem Wohnsitz oder an ihrem gewöhnlichen Aufenthaltsort der Besitz von 50 g, außerhalb dieser Örtlichkeiten von 25 g Cannabis für den Eigenkonsum erlaubt. Damit stellt sich die brisante Frage: Wie geht der Arbeitgeber mit dem Konsum von Cannabis am Arbeitsplatz um?

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