Nachhaltigkeit in der Rechnungslegung

Für große Unternehmen des öffentlichen Interesses mit mehr als 500 Arbeitnehmern hat der deutsche Gesetzgeber mit Wirkung ab dem Jahr 2017 eine EU-Änderungsrichtlinie zur Bilanzierung aus dem Jahr 2014 umgesetzt. Es geht um die nichtfinanzielle Berichterstattung zur Corporate Social Responsibility (CSR), insbesondere über alle Arbeitnehmer-, Sozial- und Umweltbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Korruptionsbekämpfung.

Expertenrunde (Arbeits-)Recht der Bertelsmann Stiftung

Unsere Partnerin Prof. Dr. Dendorfer-Ditges wurde in die Expertenrunde (Arbeits-)Recht der Bertelsmann Stiftung berufen. Gegenstand der Diskussion sind die vielfältigen rechtlichen Fragen moderner Arbeitsmethoden.

Nutzungsersatz nach Widerruf

Noch höchstrichterlich ungeklärt bleibt die rechtliche und bankbetriebswirtschaftliche Ermittlung des Nutzungsersatzes in der Rückabwicklung nach Widerruf.