Noch höchstrichterlich ungeklärt bleibt die rechtliche und bankbetriebswirtschaftliche Ermittlung des Nutzungsersatzes in der Rückabwicklung nach Widerruf.
Herr Dr. Thomas Ditges zum Nutzungsersatzanspruch des Darlehensnehmers als Rechtsfolge des Widerrufs des Verbraucherimmobiliardarlehensvertrags.
Urlaub: Hinweispflicht des Arbeitgebers
Die Handhabung von Urlaubsansprüchen wird für die Arbeitgeber zunehmend komplizierter. Nach aktueller Rechtsprechung verfallen Urlaubsansprüche nicht mehr automatisch, wenn Mitarbeitende den Urlaub nicht nehmen. Vielmehr muss der Arbeitgeber seine Mitwirkungsobliegenheiten erfüllen, damit ein Verfall überhaupt eintreten kann.