Wegweisend ist die Klärung der Beraterpflichten im Grundsatzurteil BGH vom 07.03.2013 – IX ZR 64/12 und der umstrittenen Modifikation in BGH vom 26.01.2017 – IX ZR 285/14 (siehe Ditges, NWB 2013, 1422).
Urlaub: Hinweispflicht des Arbeitgebers
Die Handhabung von Urlaubsansprüchen wird für die Arbeitgeber zunehmend komplizierter. Nach aktueller Rechtsprechung verfallen Urlaubsansprüche nicht mehr automatisch, wenn Mitarbeitende den Urlaub nicht nehmen. Vielmehr muss der Arbeitgeber seine Mitwirkungsobliegenheiten erfüllen, damit ein Verfall überhaupt eintreten kann.