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31st World Forum of Mediation Centres in Frankfurt am Main

Das internationale World Forum of Mediation Centres der UIA International Association of Lawyers findet vom 30. Juni bis 01. Juli 2023 erstmalig in Deutschland statt. Als zentral gelegener Veranstaltungsort ist Frankfurt am Main gewählt.

Unsere Partnerin Prof. Dr. Renate Dendorfer-Ditges und unser Associate Partner Philipp Wilhelm sind Mitglieder des Organisationskomitees. Frau Prof. Dr. Dendorfer-Ditges wird das Panel „Mediators4Future – Mediation and Human Rights“ leiten, sie wird zudem im Rahmen des Panels „Lessons from psychology for a successful mediation“ vortragen. Herr Wilhelm wird zu dem Thema “The future of mediation: How Will The Development Of AI (Artificial Intelligence) Impact Our Mediation Process?” sprechen.

Das Forum ist offen für alle an internationaler Mediation interessierte Teilnehmer. Neben interessanten Vorträgen und Panels gibt das Forum den Teilnehmern die Möglichkeit zum Networking und zum Austausch über die Entwicklung und Anwendung von Mediation mit Kollegen aus unterschiedlichen Kulturen. Dies wieder in einem persönlichen Treffen tun zu können, ist nach den Pandemiejahren besonders.  Alle neun Monate zusammenzukommen, ist einzigartig für das Forum.

Weitere Informationen: https://www.uianet.org/en/events/31st-uia-world-forum-mediation-centres

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Salzburg Symposium 2024: Vortrag „Human Rights and Mediation“ von Prof. Dr. Renate Dendorfer-Ditges

Auf Einladung der Redaktion des Yearbook on International Arbitration & ADR trafen sich im Dezember 2024 Rechtsexperten aus aller Welt im historischen Bibliothekssaal der Paris Lodron Universität Salzburg. Unsere Partnerin Prof. Dr. Renate Dendorfer-Ditges sprach zum Thema „Human Rights and Mediation“ – zu diesem Thema veröffentlichte sie ebenfalls einen Beitrag in der aktuellen Auflage des Jahrbuchs.

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Urlaub: Hinweispflicht des Arbeitgebers

Die Handhabung von Urlaubsansprüchen wird für die Arbeitgeber zunehmend komplizierter. Nach aktueller Rechtsprechung verfallen Urlaubsansprüche nicht mehr automatisch, wenn Mitarbeitende den Urlaub nicht nehmen. Vielmehr muss der Arbeitgeber seine Mitwirkungsobliegenheiten erfüllen, damit ein Verfall überhaupt eintreten kann.

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