Krisenfrüherkennungssystem

Das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) verpflichtet zur Organisation der Krisenfrüherkennung. Das System soll existenzbetont Risiken der GmbH frühzeitig erfassen, um Unternehmen und Gläubiger zu schützen.